EnEV – Energieausweis – Energetische Sanierung

von | 16. Sep. 2013 | Energetische Sanierung, Thermographie


Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland gibt es seit 2002. Sie fordert umfangreiche planerische und bauliche Maßnahmen, damit bei neu errichteten oder umfangreich sanierten Gebäuden der Energiebedarf deutlich sinkt und die CO2 -Bilanz verbessert wird. Dieses Ziel wird maßgeblich durch effizientere Haustechnik sowie bessere Dämmung und Abdichtung der Gebäudehülle erreicht.

Die Anforderungen der EnEV werden bis etwa 2020 schrittweise erhöht. Mit Einführung der Fassung von 2007 wurde der Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend eingeführt. Aktuell gültig ist die EnEV 2009, mit welcher der Energieausweis für Nichtwohngebäude verpflichtend eingeführt wurde, sowie, im Vergleich zur EnEV 2007, eine weitere Verschärfung der Anforderungen um ca. 30%.

Eine weitere Novellierung steht für 2014 auf der Agenda, welche in Bezug auf die EnEV 2009 eine Verschärfung der Anforderungen um weitere 30% vorsieht.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein schriftliches Dokument in Formularform. Er enthält Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes, insbesondere zu Primärenergiebedarf, CO2-Bilanz und Transmissionswärmeverlust. In Verbindung mit einer Energieberatung kann er Einsparpotentiale aufzeigen und Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Energieausweis
Er muss erstellt werden, wenn Gebäude oder Teile davon neu gebaut oder saniert werden, und wenn Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast werden. Auf Nachfrage potentieller Käufer oder Mieter muss der Bauherr / Eigentümer / Vermieter den Energieausweis vorlegen. Die Pflicht zur Vorlage besteht

ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, welche bis 1965 erbaut wurden
ab 1. Januar 2009 für Wohngebäude, welche nach 1965 erbaut wurden
ab 1. Juli 2009 für bestehende Nichtwohngebäude

Es gibt zwei Hauptarten der Ausstellung von Energieausweisen: den Bedarfsausweis (mit vereinfachter oder mit ausführlicher Datenaufnahme) auf der Grundage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs, und den Verbrauchsausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs. Beide Arten können für das gleiche Objekt jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

Der auf dem Energieverbrauch basierende Verbrauchsausweis wird maßgeblich auch von den Witterungsbedingungen (“warme Winter”) und vom Verhalten der Nutzer beeinflusst. Er ist einfacher zu berechnen und stellt die preiswertere Variante des Energieausweises dar. Zur tatsächlichen energetischen Qualität eines Gebäudes liefert er jedoch nur eine eingeschränkte Aussage.

Der im Regelfall teurere Bedarfsausweis legt die thermischen und energetischen Eigenschaften der Baukonstruktion und der Haustechnik zugrunde und liefert insofern ein realistischeres Bild von der tatsächlichen energetischen Qualität eine Gebäudes. Es ist vorgesehen, dass es auf lange Sicht nur noch den Bedarfsausweis geben wird. Der Verbrauchsausweis ist als vereinfachte Übergangslösung gedacht, bis sich die Erstellung der anspruchsvolleren Bedarfsausweise in der Fachwelt ausreichend verwurzelt hat.

EnEV und Deckmalschutz

Nach § 16 Abs. 4 EnEV sind Baudenkmäler (Gebäude mit Denkmalschutz) von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen.

Baudenkmäler sind Einzeldenkmäler sowie Ensembles. Daher besteht auch für Gebäude innerhalb eines Ensembles, die nicht Einzeldenkmal sind, keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Eine Ausnahmegenehmigung bei Abweichungen von den Anforderungen der EnEV ist zudem nicht mehr erforderlich. Bei Baudenkmälern kann von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere nergieeinsparmaßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Ob dies der Fall ist, ist vom Eigentümer in eigener Verantwortung ggf. nach Beratung durch das zuständige Amt für Denkmalpflege zu entscheiden.

Davon unbenommen bleibt, dass auch denkmalgeschützte Gebäude an Attraktivität verlieren können, wenn die Energiekosten den Mietzins übersteigen. Eine pauschale Betrachtung der jeweils individuellen Gebäude im Hinblick auf mögliche Sanierungsmaßnahmen erweist sich jedoch als nicht praktikabel. Erforderlich ist eine ganzheitliche analytische Betrachtung der historischen Bausubstanz und eine darauf aufbauende, auf das jeweilige Objekt optimierte Sanierungslösung.

Energetische Sanierung

Für die energetische Sanierung von Bauwerken gibt es zahlreiche Ansätze. Zwischenzeitlich sind ganze Industriezweige damit beschäftigt, technische Lösungen für die drei Hauptrichtungen der energetischen Gebäudesanierung zu entwickeln:

1. Verbesserung der Wärmedämmung
2. Einbau effizienter Haustechnik
3. Nutzung erneuerbarer Energien

Ein Patentrezept für die wirtschaftlichste und gleichzeitig nachhaltigste Lösung gibt es nicht. Sanierungsmaßnahmen müssen daher für den Einzelfall festgelegt und geplant werden. In jedem Fall jedoch erfordert eine energetischen Sanierung zunächst eine hohe Investitionssumme, deren Amortisation erst nach zehn oder mehr Jahren eintritt. Es ist nachvollziehbar, dass dieser Aspekt zunächst abschreckend wirken kann. Dem ist zu entgegnen, dass eine fachgerechte und konsequente energetische Sanierung zu einer Wertsteigerung des Objektes führt, welche substanziell vorhanden ist und erhalten bleibt. Es ist absehbar, dass zukünfig der Wert einer Immobilie mehr und mehr auch durch ihre energetische Qualität bestimmt wird.

Energieverluste – Richtwerte

Für normale Wohngebäude können folgende prozentuale Richtwerte bzw. Größenordnungen der Energieverluste angenommen werden:
Richtwerte Wohngebäude Energieverlust
Quelle: VDI-Nachrichten
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Sanierungskosten – Richtwerte

Für normale Wohngebäude können folgende Richtwerte / Größenordnungen der Sanierungskosten angenommen werden:
Richtwerte Sanierungskosten Wohnhäuser
Quelle: VDI-Nachrichten
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weiterführende Informationen

aus der Praxis: Energieausweis (Bedarfsausweis) für ein Wohngebäude, Anschauungsbeispiel
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Energieeinsparverordnung EnEV 2004
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Energieeinsparverordnung EnEV 2007
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Informationen zum Wärmeschutz und zur Heizenergieeinsparung für Eigenheimbesitzer und Bauherren
Umweltbundesamt, 12/2003
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Energiesparen im Haushalt, Tipps und Informationen zum richtigen Umgang mit Energie (Evlerde enerji tasarrufu – Dogru Enerji Kullanimi Icin Tavsiyeler ve Pratik Bilgiler), Umweltbundesamt, 02/2008
PDF anzeigen – Deutsch
PDF anzeigen – Türkisch

umfassendes Informationsportal zu energetischer Sanierung, Forschung, energiesparendem Neubau, aktuellen Förderprogrammen etc.
BINE Informationsdienst

Fördergeld 2008 für Energieeffizienz und erneuerbare Energien – Programme, Ansprechpartner, Adressen
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Ratgeber für Energiespar-Contracting in öffentlichen Liegenschaften
PDF anzeigen – Hauptteil
PDF anzeigen – Anlagen

Energiemanagement in Wohnungsunternehmen, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit verbinden
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Klimaschutzratgeber für Verbraucher
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