In diesem Artikel wird auf die 2016 in Kraft getretene Rauchmelderpflicht in Sachsen hingewiesen. In anderen Bundesländern muss man sich bereits Gedanken über den Austausch machen. Hier die Kurzfassung der Anforderungen an Wartung und Austausch von Rauchmeldern:
– Kontrollpflicht: 1x jährlich
– Austauschpflicht: spätestens nach 10 Jahren (+6 Monate Übergangsfrist)
Bezogen auf den aktuellen Stand (Oktober 2016) verschafft eine Grafik der Fa. TECHEM den Überblick für das ganze Bundesgebiet.
© Henry Pfeifer