Baumängel bei Neubauten – Zahlen und Fakten aus 2010 bis 2014

von | 5. Jan. 2015 | Bauherr und Baufirma, Mangel und Abnahme, Rechtssprechung

Bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Baumängeln gab es 2014 rund 40.000 Urteile vor Amtsgerichten oder Landgerichten in der ersten Instanz.

51% der Deutschen, welche in den vergangenen fünf Jahren ein Haus gebaut oder eine neue Eigentumswohnung erworben haben, klag(t)en über massive Mängel am Bau. 19% der Bauherren sind darüber bereits in Rechtsstreit mit den Bauunternehmen geraten. 8% suchten bereits Hilfe bei einem Rechtsanwalt.

44% der Bauherren mussten Verzögerungen hinnehmen, weil die beteiligten Handwerksbetriebe nicht gut aufeinander abgestimmt gewesen sind. 20% der Projekte wurden nicht zum geplanten Termin fertig, in 13% der Fälle dauerte die Fertigstellung um bis zu drei Monate länger, bei 7% noch erheblich länger. 23% der Hausbauer oder Wohnungskäufer haben deshalb Verträge gekündigt und Handwerksfirmen gewechselt.

Befragt wurden Frauen und Männer zwischen 25 bis 60 Jahre, die in der Zeit von Anfang 2010 bis Ende 2014 ein Eigenheim gebaut oder einen Neubau gekauft haben. Durchgeführt wurde die repräsentative Umfrage von der Managementberatung Porsche Consulting GmbH, Bietigheim-Bissingen.

Die Kosten für Bauherren zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Mängelbeseitigung (Sachverständige, Anwälte, Gericht, eigener Aufwand) betragen durchschnittlich 4% bis 10% des Brutto-Baupreises.

Die Kosten für Prävention durch eine baubegleitende Qualitätsüberwachung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen) betragen 1% bis 3% des Brutto-Baupreises.

© Henry Pfeifer

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