Strohballen direkt aus der Landwirtschaft däm­men vergleichsweise gut (λ zwischen 0,045 und 0,080 W/mK) und sind ein nachhaltiger, regional ver­fügbarer und preisgünstiger Dämmstoff. Nun wurden die An­wendungsbereiche in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zu­lassung (abZ) erweitert. Danach ist es möglich, Strohballen ohne zusätzlichen Putzträger auf der Innen- und Au­ßenseite von Gebäuden direkt zu verputzen sowie für die Außendämmung von Mauerwerk einzusetzen.

Bislang musste man für diese Bauformen eine Genehmigung im Einzelfall einholen. Durch die neue abZ wird das Däm­men mit Stroh einfacher und wirtschaftlicher. Die bautechnischen Nachweise für die erweiterte Zulassung erbrachte der Fachverband Strohballenbau e.V. (FASBA) im Rahmen des Projektes „Strohbau 2012/2013“. In dessen Rah­men war auch eine Strohbaurichtlinie zu erarbeiten, welche als Leitfaden für die fachgerechte Umsetzung in der Praxis und die Ausbildung von Fachkräften dienen kann. Die Fachagen­tur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) förderte das Vorha­ben im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Wie weit das Bauen mit Stroh perfektioniert werden kann, zeigt das Beispiel einer Kirche an der B191 im Mecklenburgischen Heiddorf / Neu Kaliß. In der ausgeführten Variante wird Passivhaus-Standard erreicht.

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