EEWärmeG – seit 01.01.2009 gültig

von | 20. Jan. 2011 | Archiv

Seit 01.01.2009 schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, dass Neubauten einen MIndestanteil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken müssen. Dazu zählen z.B. Solaranlagen, Holz- und Pelletheizungen und Wärmepumpen.

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